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Waldreservate / Schutzgebiete

abgestorbener Baum

Die vielfältigen Waldfunktionen lassen sich nicht allein mit der üblichen Waldbewirtschaftung erbringen. Für den Erhalt der Artenvielfalt, der genetischen Vielfalt und der Vielfalt an Lebensräumen, braucht es auch unbewirtschaftete oder mit besonderen Zielen behandelte Flächen. Zu diesem Zweck werden Waldreservate ausgeschieden.
Ein Waldreservat ist ein Waldgebiet, das langfristig (mindestens 50 Jahre) entweder forstlich nicht genutzt wird (Naturwaldreservat) oder in dem nur gezielte Eingriffe zulässig sind, um spezifische Reservatsziele zu erreichen (Sonderwaldreservat).

Naturwaldreservate: Hier wird durch Nutzungsverzicht der natürlichen Dynamik freien Lauf gelassen. Geschützt und gefördert werden so natürliche Prozesse wie z. B. das Altern des Waldes mit den entsprechenden Strukturen (Habitatbäume, Totholz etc.) sowie darauf angewiesene Arten.
Sonderwaldreservate: Hier werden mit gezielten, periodischen Eingriffen seltene Tier- und Pflanzenarten, seltene Waldgesellschaften oder historischen Waldnutzungsformen erhalten.

Bei kantonalen Waldreservaten sind Bund und Kantone für Finanzierung und Entschädigungen verantwortlich; bei kommunalen Reservaten werden die Gemeinden zur Mitfinanzierung beigezogen.
Zu den Reservaten zählen auch die Auengebiete von nationaler Bedeutung, die ebenfalls mittels Schutzanordnungen geschützt sind. Weiter gehören auch Hochmoore und Flachmoore von nationaler Bedeutung dazu, welche ebenfalls kleinere Waldflächen aufweisen. Für deren Schutz ist das Amt für Raumentwicklung zuständig.

Im Menü links findet sich eine Übersicht über alle Thurgauer Waldreservate sowie detaillierte Informationen und Unterlagen zu jedem einzelnen Waldreservat.